Kategorie 3
Kategorie 3 umfasst Nebenprodukte aus der Fischverarbeitung, die in der Futter-, Technik- oder Entsorgungsindustrie weiterverwendet werden. Alle Rohstoffe stammen aus eigener Verarbeitung unter kontrollierten hygienischen Bedingungen.
Zum Sortiment gehören Fischöle, Fischmehle sowie verschiedene Verarbeitungsreste wie Fischhäute, Köpfe, Gräten, Flossen und andere tierische Nebenprodukte, die gemäß EU-Veterinärrecht als Kategorie 3 eingestuft sind.
Diese Produkte zeichnen sich durch konstante Zusammensetzung, technische Reinheit und Wiederholbarkeit aus – ideal für die Weiterverarbeitung zu Futter, Energie oder technischer Masse.